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ambulanter pflegedienst lübeck, häusliche krankenpflege

HANSE Pflegedienst – Leistungsvielfalt in vielen Bereichen.

Unsere Leistungen.

 

Häusliche Krankenpflege

 

Häusliche Krankenpflege nach SGB V / Behandlungspflege

Medizinische Hilfeleistungen, die von einem Haus- oder Facharzt verordnet werden und von uns zur Sicherung der medizinischen Behandlung durchgeführt werden.
Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang unter anderem übernehmen sind:

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  • Verabreichen bzw. Richten von Medikamenten

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

  • Insulin- und weitere Injektionen


(Link zur vollständigen Liste der HKP Leistungen)

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Pflegeleistungen

 

Pflegeleistungen nach SGB XI

Pflegerische Leistungen in den Bereichen der Körperpflege, der Nahrungszubereitung und -aufnahme, der Mobilität, sowie hauswirtschaftliche Versorgung. (Detaillierte Beschreibung aller Leistungskomplexe).


Bei Anerkennung eines Pflegegrads steht dem Pflegebedürftigen je nach Einstufung (Pflegegrad 1-5) ein Budget der Pflegekasse zur Verfügung, um diese Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbringen zu lassen (Pflegesachleistungen).


Weiter gehört zu unserem Leistungsangebot die Beratung und Besprechung im Zusammenhang mit einer Ein- oder Höherstufung in einen Pflegegrad. Auch die Begleitung während der MDK-Begutachtung bieten wir an.


Selbstverständlich führen wir auch die verpflichtenden Pflegeberatungsgespräche nach § 37.3 SGB XI zur Sicherung der häuslichen Pflegequalität durch.

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Verhinderungspflege

 

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Fällt die zuständige Pflegeperson aus, oder muss/möchte sich erholen, können wir über die Leistung der Verhinderungspflege die Pflegeperson vertreten.


Wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit, oder anderen Gründen verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten.


Der Leistungsinhalt ist hier ganz individuell zu gestalten. Alle Tätigkeiten, die die Pflegeperson erbringt, können von uns erbracht werden.


Es können körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen in der Haushaltsführung sein.

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Entlastungsleistungen

 

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Mit Anerkennung eines Pflegegrads steht der pflegebedürftigen Person ein monatliches Budget zur Verfügung, mit dem Entlastungsleistungen über die Pflegekasse finanziert werden können. Unter anderem sind dies Leistungen wie: Gesellschaft und Beschäftigung, Spaziergänge, Einkäufe, Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen, Reinigung des Haushalts, oder die Versorgung eines Haustiers.

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Zusatzangebote

 

Zusatzangebot von privaten Leistungen

Verordnungsservice, Einkaufsservice, Begleitung bei MDK Begutachtungen, Unterstützung und Hilfestellung bei der Kommunikation mit Kranken- und Pflegekassen, sowie das Ausfüllen von Anträgen.


Weitere Leistungen können gerne angefragt werden.

Alle Pflegeleistungen nach SGB XI, sowie die Entlastungsleistungen können, wie unsere Privatleistungen, von jedem Menschen, unabhängig vom Vorhandensein eines Pflegegrads, bezogen werden.

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