Wobei wir Sie unterstützen
- Medikamente richten und verabreichen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Insulin und weitere verordnete Injektionen
Welche Maßnahmen wir übernehmen, stimmen wir anhand der ärztlichen Verordnung und Ihrer persönlichen Situation ab. Dabei berücksichtigen wir auch, welche Unterstützung bereits vorhanden ist.
Leistungen und Kosten besprechen
Für häusliche Krankenpflege ist grundsätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich. Ob und in welchem Umfang die Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und ihrer Entscheidung ab. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen für den nächsten Schritt benötigt werden.
Art, Umfang und Beginn einer Versorgung werden individuell vereinbart. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre Situation und die aktuelle Verfügbarkeit an.
Häufige Fragen
Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist nicht die allgemeine Voraussetzung für ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege. Entscheidend sind der medizinische Bedarf und die Voraussetzungen der Krankenversicherung.
Wie geht es nach meiner Anfrage weiter?
Wir klären zunächst Ihren Bedarf und den Ort der Versorgung. Anschließend besprechen wir, welche Unterstützung wir anbieten können und welche Unterlagen erforderlich sind.
Allgemeine Informationen zur Finanzierung: Bundesgesundheitsministerium. Individuelle Voraussetzungen sind gesondert zu klären.
