Einmal je
Kalenderhalbjahr.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch regelmäßig wahrnehmen: einmal von Januar bis Juni und einmal von Juli bis Dezember.
Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause? Wir kommen zum Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 zu Ihnen und besprechen, was Ihren Pflegealltag erleichtern kann.
Bei bestehendem Anspruch trägt die Pflegeversicherung die Kosten.
Zu Hause zu pflegen bringt viele kleine und große Fragen mit sich. Beim Beratungsbesuch steht Ihre konkrete Situation im Mittelpunkt.
Was funktioniert gut? Wo wird Pflege anstrengend oder unsicher?
Praktische Hinweise, geeignete Hilfen und die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen gehören zum Gespräch.
Bei weitergehendem Bedarf können zum Beispiel Pflegekurse, der Pflegestützpunkt oder die Pflegeberatung der Pflegekasse helfen.
Entscheidend sind Ihr Pflegegrad und die Leistungen, die Sie beziehen. Die folgenden Angaben helfen bei der ersten Orientierung.
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss den Beratungsbesuch regelmäßig wahrnehmen: einmal von Januar bis Juni und einmal von Juli bis Dezember.
Auch hier reicht seit 2026 ein verpflichtender Besuch je Halbjahr. Auf Wunsch ist weiterhin eine Beratung je Vierteljahr möglich.
Bei Pflegegrad 1 sowie beim Bezug von Pflegesachleistungen, auch in Kombination mit Pflegegeld, besteht grundsätzlich ein freiwilliger Anspruch auf einen Besuch je Halbjahr.
Stand: 15. September 2026. Individuelle Fristen und besondere Leistungskombinationen bitte mit der Pflegekasse klären. Quellen: AOK: Beratungsbesuch · TK: Beratung im Kalenderhalbjahr.
Für die erste Anfrage reichen Name, Kontakt und Ort. Einzelheiten Ihrer Pflegesituation besprechen wir persönlich.
Wir klären mit Ihnen den möglichen Besuchstermin, den Leistungsanspruch und welche Unterlagen benötigt werden.
Wir besprechen Ihre Fragen vor Ort und übernehmen den Beratungsnachweis für die Pflegekasse.
Bei bestehendem Anspruch übernimmt Ihre Pflegekasse beziehungsweise private Pflegeversicherung den gesetzlich vorgesehenen Beratungsbesuch. Bei Beihilfeberechtigung teilen sich die zuständigen Stellen die Kosten.
Wir rechnen Beratungsbesuche mit den Pflegekassen ab. Ihr Pflegegeld wird durch die Kosten des Besuchs nicht vermindert. Einzelheiten zur Abrechnung klären wir vorab mit Ihnen.
Die Pflegeberatung nach § 7a kann Sie bei der Organisation Ihrer Versorgung unterstützen und einen individuellen Versorgungsplan umfassen. Sie ist ein eigenes Angebot neben dem hier beschriebenen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3.
Ihre Pflegekasse nennt Ihnen dafür eine zuständige Beratungsperson.
Weitere Informationen: BMG: Pflegeberatung.
Sie möchten einen Beratungsbesuch anfragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um einen Termin abzustimmen.
Sie können uns auch telefonisch erreichen:
0451 9299 4307Eine Anfrage ist noch keine Terminbestätigung. Mögliche Besuche in Lübeck und im Umland werden nach Adresse und Kapazität abgestimmt.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Nennen Sie für die Terminabstimmung bitte Ihren Namen, eine Kontaktmöglichkeit und den Ort des gewünschten Besuchs.
Bitte senden Sie keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder medizinischen Unterlagen per unverschlüsselter E-Mail. Persönliche Einzelheiten und einen geeigneten Übermittlungsweg besprechen wir telefonisch.
Ein Termin kommt erst nach persönlicher Abstimmung zustande. Der E-Mail-Link öffnet Ihr E-Mail-Programm; eine Nachricht wird erst durch Sie versendet. Hinweise zum Datenschutz
Nein. Gerade Menschen, die zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen versorgt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, benötigen den regelmäßigen Beratungsbesuch.
Seit 2026 ist bei ausschließlichem Pflegegeldbezug auch in Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch je Kalenderhalbjahr verpflichtend. Eine vierteljährliche Beratung bleibt freiwillig möglich.
Ein versäumter Pflichtbesuch kann zur Kürzung und bei Wiederholung zum Entzug des Pflegegeldes führen. Melden Sie sich bei einer versäumten Frist möglichst zeitnah bei Ihrer Pflegekasse, um das weitere Vorgehen zu klären.
Wir bieten den Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause an. Ob wir einen Termin an Ihrer Adresse in Lübeck oder im Umland ermöglichen können, stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Nein. Die Terminanfrage benötigt keine Diagnosen oder Dokumente. Welche Angaben für den eigentlichen Beratungsbesuch erforderlich sind, wird im persönlichen Kontakt geklärt.
Gesetzliche Grundlage für Kostenübernahme, Durchführung und Nachweis: § 37 SGB XI. Diese allgemeinen Informationen ersetzen keine Klärung des individuellen Leistungsanspruchs.