Wobei wir Sie unterstützen
- Unterstützung beim Waschen, Duschen und bei der Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei Mobilität und Bewegungsabläufen im Alltag
Wir besprechen gemeinsam, zu welchen Zeiten und bei welchen Aufgaben Hilfe benötigt wird. Ihre Gewohnheiten, Ihre Selbstbestimmung und der Austausch mit Angehörigen gehören dabei zur Planung.
Leistungen und Kosten besprechen
Ambulante Pflegesachleistungen stehen bei erfüllten Voraussetzungen für die Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Für Pflegegrad 1 gelten andere Regelungen, insbesondere zum Entlastungsbetrag. Leistungen können auch privat vereinbart werden. Vor einer Versorgung klären wir den Umfang und die voraussichtlichen Kosten.
Art, Umfang und Beginn einer Versorgung werden individuell vereinbart. Bitte sprechen Sie uns auf Ihre Situation und die aktuelle Verfügbarkeit an.
Häufige Fragen
Können Angehörige einen Teil der Pflege weiter übernehmen?
Ja. Wir stimmen gemeinsam ab, welche Aufgaben Sie und Ihre Angehörigen übernehmen möchten und wo ergänzende Unterstützung sinnvoll ist.
Wie geht es nach meiner Anfrage weiter?
Wir klären zunächst Ihren Bedarf und den Ort der Versorgung. Anschließend besprechen wir, welche Unterstützung wir anbieten können und welche Unterlagen erforderlich sind.
Allgemeine Informationen zur Finanzierung: Bundesgesundheitsministerium. Individuelle Voraussetzungen sind gesondert zu klären.
